Die DIN EN 10204 fordert ja für 2.2 nichtspezifische Prüfung mit der Definition: Vom Hersteller nach ihm geeignet erscheinenden Verfahren durchgeführte Prüfungen, durch die ermittelt werden soll, ob die nach einem bestimmten Verfahren hergestellten Erzeugnisse den in der Bestellung festgelegten Anforderungen genügen.
Ich habe jetzt Herstellerbescheinigungen, die für Metalle die chemische Zusammensetzung angeben, aber als Quelle z.B. den Stahschlüssel Ausgabe 2004 oder die EN10088 angeben. Das erscheint mir jetzt ziemlich merkwürdig, weil das ja keine Prüfung im eigentlich Sinne ist. Nachdem nichtspezifisch aber auch eine Prüfung sein kann, die mit der Charge, die geliefert wurde gar nichts zu tun hat, bin ich nicht sicher, ob das geht.
Kann mir jemand helfen.
Danke im Voraus,
Catrin