Hallo,
wir füllen in unserem Unternehmen Pulver in Plastikflaschen ab. Nun gibt es laut Fertigpackverordnung die Forderung, dass die Füllmengen mittels geeichter Waage geprüft werden müssen. Es wird dort zudem zwischen selbständigen und nicht-selbständigen Waagen unterschieden. Ich kann mir darunter nichts vorstellen. Kann mir jemand den Unterschied erklären?
Danke & Gruß, Sanny