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TOPIC: Werkszeugnis - Pflicht?

Werkszeugnis - Pflicht? 17 years 2 months ago #19087

  • Maik.R._
  • Maik.R._'s Avatar
Hallo, wir vertreiben verschiedene Produkte. U.a. Chemikalien und Klebebänder. Diese kaufen wir zu (EU und Deutschland). Meine Frage: Können unsere Kunden auf ein Werkszeugnis (COC) bestehen? Können wir das selbst erzeugen, bzw. gibt es einen Vordruck dafür? Vielen Dank für eine Hilfestellung. Grüße Maik R.



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Re: Werkszeugnis - Pflicht? 17 years 2 months ago #19090

  • FrankHergt_
  • FrankHergt_'s Avatar
Hallo Maik!
Bestehen kann man als Kunde auf allem. Ob man's kriegt, ist eine andere Frage. Was für eine Werkszeugnis? 10204? 2.1, 2.2, 3.1, 3.2? Und was soll denn drin stehen? Die Norm definiert nur die Formalien.
Schöne Grüße
Frank



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Re: Werkszeugnis - Pflicht? 17 years 2 months ago #19096

  • Maik R.
  • Maik R.'s Avatar

: Hallo Maik!

: Bestehen kann man als Kunde auf allem. Ob man's kriegt, ist eine andere Frage. Was für eine Werkszeugnis? 10204? 2.1, 2.2, 3.1, 3.2? Und was soll denn drin stehen? Die Norm definiert nur die Formalien.

: Schöne Grüße

: Frank

Hallo Frank und Danke für die schnelle Antwort!
In dieser Werksbescheinigung soll stehen: Lieferscheinnummer, Lieferdatum, Auftragsnummer des KD, Produktbezeichnung, Menge, Batchnummer (Chargennummer) usw. Auch der Satz "Es wird bestätigt, dass die Lieferung den Vereinbarungen bei der Bestellung entspricht" ist anscheinend wichtig. Eine genaue Definition (10204 2.1, 2.2, 3.1, 3.2...) hab ich leider nicht!
Grüße Maik




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Re: Werkszeugnis - Pflicht? 17 years 2 months ago #19097

  • FrankHergt_
  • FrankHergt_'s Avatar
Hallo Maik!
Das entspricht 2.1. Zu deutsch: Eine bessere Auftragsbestägigung. Kannst Du jederzeit ausstellen, geht rechtlich nicht über das hinaus, was Du ohnehin per Auftragsbestätigung von Dir gibst.
Schöne Grüße
Frank



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