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TOPIC: Messunsicherheit

Messunsicherheit 17 years 5 months ago #18726

  • Rainer_
  • Rainer_'s Avatar
Hallo,
eine kurze Frage zum Thema Messunsicherheit. Muss die Messunsicht bei Kalibrierungen die ich intern durchführe generell ermittelt und mit angegeben werden? Oder gilt dies nur für externe Prüf- bzw. Kalibrierungslaboratorien?
Vielen Dank für die Antworten!



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Re: Messunsicherheit 17 years 5 months ago #18759

  • Scho_
  • Scho_'s Avatar
Wichtig ist, dass das Ergebnis der Kalibrierungen im festgelegten Toleranzbereich liegt. Damit Du das sicher weisst, musst Du natürlich die Messungenauigkeit Deiner Überwachungsmittel kennen. Ich mach mal ein Beispiel:
Eine Pumpe (oder was auch immer) soll eine konstante Zielgröße von 10 erbringen (bei einer Pumpe z.B. 10 m_/h). Sie darf dabei eine Toleranz von 3\% haben. Diese Pumpe kalibrierst du mit einem geeichten Volumenstrommessgerät. Jetzt erhältst Du einen Wert von 9,7. Das ist genau 3 \% weniger als der Soll. Jetzt musst du natürlich wissen, wie die Messungenauigkeit des Volumenstrommessgeräts ist. Wenn 9,7 bedeutet:9,69 bis 9,71, dann ist es gut und Du kannst Dir sicher sein, dass Deine Pumpe im Toleranzbereich liegt. Wenn die Messungenauigkeit des Volumenstrommessgerät aber größer ist und der Messwert von 9,7 bedeutet, dass der tatsächliche Wert zwischen 9,6 und 9,8 liegt, ist Dir nicht geholfen. In diesem Fall darf dein Messwert nur zwischen 9,8 und 10,2 liegen, damit due sicher bist, dass die Pumpe im Toleranzbereich liegt.
Gruß
Scho
: Hallo,

: eine kurze Frage zum Thema Messunsicherheit. Muss die Messunsicht bei Kalibrierungen die ich intern durchführe generell ermittelt und mit angegeben werden? Oder gilt dies nur für externe Prüf- bzw. Kalibrierungslaboratorien?

: Vielen Dank für die Antworten!




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Re: Messunsicherheit 16 years 11 months ago #19413

  • Bobobob_
  • Bobobob_'s Avatar

: Wichtig ist, dass das Ergebnis der Kalibrierungen im festgelegten Toleranzbereich liegt. Damit Du das sicher weisst, musst Du natürlich die Messungenauigkeit Deiner Überwachungsmittel kennen. Ich mach mal ein Beispiel:
: Eine Pumpe (oder was auch immer) soll eine konstante Zielgröße von 10 erbringen (bei einer Pumpe z.B. 10 m_/h). Sie darf dabei eine Toleranz von 3\% haben. Diese Pumpe kalibrierst du mit einem geeichten Volumenstrommessgerät. Jetzt erhältst Du einen Wert von 9,7. Das ist genau 3 \% weniger als der Soll. Jetzt musst du natürlich wissen, wie die Messungenauigkeit des Volumenstrommessgeräts ist. Wenn 9,7 bedeutet:9,69 bis 9,71, dann ist es gut und Du kannst Dir sicher sein, dass Deine Pumpe im Toleranzbereich liegt. Wenn die Messungenauigkeit des Volumenstrommessgerät aber größer ist und der Messwert von 9,7 bedeutet, dass der tatsächliche Wert zwischen 9,6 und 9,8 liegt, ist Dir nicht geholfen. In diesem Fall darf dein Messwert nur zwischen 9,8 und 10,2 liegen, damit due sicher bist, dass die Pumpe im Toleranzbereich liegt.
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: : eine kurze Frage zum Thema Messunsicherheit. Muss die Messunsicht bei Kalibrierungen die ich intern durchführe generell ermittelt und mit angegeben werden? Oder gilt dies nur für externe Prüf- bzw. Kalibrierungslaboratorien?
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Zur Frage ob die Unsicherheiten ermittelt werden und angegeben werden müssen;
Wenn Ihr einer nach einer Norm lebt, die eine Rückführbarkeit der Kalibrierergebnisse auf nationale Normale fordert, ist in der Regel auch ein entsprechender Verweis auf die Messunsicherheit hinsichtlich der angewendeten Kalibrier-/Messverfahren bzw. der eingesetzten Normale, also des gesamten Kalibrierprozesses nötig, um die Ergebnisse rückführbar zu ermitteln und zu dokumentieren.
Bei der Art der Bewertung der Kalibrier-/Messergebnisse kommt es darauf an, welche internen Regelungen euer Qualitätsmanagement getroffen hat. Sollte es beispielsweise eine Betriebsspezifische Regelung geben, die auch den I.O. Zustand als gegeben sieht wenn ein Ergebnis im sogenannten Unsicherheitsbereich liegt. Wäre die oben genannte Antwort unrichtig.
Ist für die Prüfungen in den bei euch geltenden Plänen eine Regelung bereits enthalten wie in allgemeinen Prüfvorschriften wie z.B. nach VDI 2618 Blätter a-Z für viele genormte Messmittel, dann ist in aller Regel ein Rückführbarkeitsnachweis sowie ein Unsicherheitsnachweis gefordert. Was bedeutet, dass die in jedem Falle für den Prüfentscheid geforderte Messunsicherheitsbetrachtung zu ermitteln und anzugeben ist.
Wenn euer Management beschreibt, dass z.B. keine entsprechenden Vorschriften eingesetzt werden und ihr eigene Prüfpläne und Vorgaben beschreibt(Unterschätzt dass nicht!)
dann kann darin auch festgelegt werden, dass für die Prüfungen keine Unsicherheit ermittelt oder angegeben werden muss.
und und ..... sonderfragen können ja immer auftauchen.
ABER mal im Ernst:
Wollt Ihr Messen oder SCHÄTZEN?????





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