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TOPIC: Arbeitsanweisungen

Arbeitsanweisungen 17 years 6 months ago #28576

  • Bettina_
  • Bettina_'s Avatar
Wie geht Ihr vor?
Müssen die Mitarbeiter zu den verteilten Arbeitsanweisungen eine spezielle Einweisung erhalten?
Bislang haben wir es uns durch Unterschrift bestätigen lassen, dass der Mitarbeiter bereit ist, die Inhalte der Arbeitsanweiung umzusetzen.
Vielen Dank für Eure Kommentare



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Re: Arbeitsanweisungen 17 years 6 months ago #28577

  • MKL_
  • MKL_'s Avatar

: Wie geht Ihr vor?
: Müssen die Mitarbeiter zu den verteilten Arbeitsanweisungen eine spezielle Einweisung erhalten?
: Bislang haben wir es uns durch Unterschrift bestätigen lassen, dass der Mitarbeiter bereit ist, die Inhalte der Arbeitsanweiung umzusetzen.
Eigentlich ein guter Weg, im Rahmen einer Schulung die AA einführen und gegenzeichnen lassen, damit kann man dem MA auch nachweisen, dass er dannunddann an der Schulung zum jeweiligen Thema teilgenommen hat.
Kurzen Eintrag im Thema Ressourcen/Schulungen hierzu und alles ist rund.
M.



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Re: Arbeitsanweisungen 17 years 6 months ago #28582

  • FrankHergt_
  • FrankHergt_'s Avatar
Hallo Bettina!
Hängt schwer von Lesebereitschaft der MitarbeiterInnen und Schwierigkeitsgrad der Arbeitsanweisung ab. Für neue mache ich meistens eine Schulung, bei Änderungen reicht oft eine Mail.
Lauf' halt mal rum und stell' ein paar Verständnisfragen. Dann siehst Du schnell, ob Euer System trägt oder ob es Schulungsbedarf gibt.
Schöne Grüße
Frank



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Re: Arbeitsanweisungen 17 years 6 months ago #28584

  • Lharena_
  • Lharena_'s Avatar
: : Müssen die Mitarbeiter zu den verteilten Arbeitsanweisungen eine spezielle Einweisung erhalten?
Hallo!
Reicht es eigentlich nicht, den Abteilungsleiter, der ja wahrscheinlich auch maßgeblich am Inhalt der Arbeitsanweisung beteiligt ist, darüber zu informieren, dass die Arbeitsanweisung nun freigegeben ist. Er hat dann die Verantwortung, seine Mitarbeiter zu informieren bzw. zu schulen, oder nicht? Auf jeden Fall wird er besser bescheid wissen, was die AA aussagt, als der QMB.




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