Hallo Henning!
Meine Meinung: Aus dem Inhalt (also den jeweiligen Prüfergebnissen) KANN nicht hervorgehen, ob die Prüfung z.B. an der gelieferten Ware selber (also 3.1 oder 3.2) oder als z.B. Typprüfung durchgeführt worden ist. Von daher ist die Angabe der Zeugnisart unabdingbar. Vielleicht haben die VerfasserInnen der Norm das für so selbstverständlich gehalten, daß sie es nicht explizit reingeschrieben haben.
Schöne Grüße
Frank