Hallo,
wenn deine Frage auf Konformität mit der DIN EN ISO 9001 abzielt, so ist die Antwort auf die erste Frage NEIN und auf die zweite Frage JA!
In der Norm steht, dass die Prozesse festgelegt sein müssen. Von "Aufschreiben" steht da zunächst mal nichts. Lediglich an 6 Stellen ist eine konkrete Verfahrensbeschreibung gefordert. Gefordert ist, dass die Prozesse so festgelegt werden, dass sie einwandfrei funktionieren. Je nach Anzahl der beteiligten Personen, der Komplexität des Prozesses, etc. können Festlegungen mündlich, per Checkliste, mit Bildern oder auf irgendeine sonstige Art erfolgen. Worauf es ankommt ist, dass die Prozesse beherrscht werden und, dass entsprechend der Festlegungen gearbeitet wird.
Gerade in kleineren Unternehmen bedeutet dieses, eine Möglichkeit die QM-Dokumentation minmal zu halten.
Leider haben das immer noch nicht alle begriffen, obwohl die Norm schon seit fast 8 Jahren gilt.(siehe auch die anderen Antworten).
Hierzu gibt es übrigens ein tolles Buch vom DIN, in dem das oben gesagte nochmal genau nachzulesen ist. (DIN EN ISO 9001 - Anleitung für kleine Organisationen, Beuth-Verlag). Dieses Buch ist meiner Meinung nach das einzige was man wirklich empfehlen kann.
Der QMB sollte allerdings im Qrganigramm auftauchen, damit erkennbar ist welche Weisungsbefugnisse er hat. Die Norm fordert ja, dass er aus der Leitungsriege kommt. In der neuen Fassung der ISO 9001, die im nächsten Jahr erscheinen wird, wird dieses noch ein wenig deutlicher werden.
Beste Grüße
Manuel