Hallo liebe Mitqualitäter,
ich habe gestern ein Audit durchgeführt. Dabei kam es in der Nachbesprechung zu der Frage, wo denn nun eigentlich steht, das die Verbindlichkeitserklärung in der "Verpflichtung der Leitung" unterschrieben werden muss.
Generell vom Gefühl her sollte das wohl so sein, aber eine direkte Forderung nach einer Unterschrift konnte ich nicht finden.
Weiss jemand mehr?
Gruß
MKL