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TOPIC: Verpflichtung zur Wareneingangsprüfung?

Verpflichtung zur Wareneingangsprüfung? 17 years 7 months ago #18164

  • Mats
  • Mats's Avatar
Hallo.
Ich habe mal eine generelle Frage zum Thema Reklamation und Wareneingangsprüfung.
Wir haben von einem unserer Kunden eine Reklamation "am Hals" die er auf uns abwälzen will. Eine Aussuchaktion ist ohne unser Wissen ausgeführt worden. Nun sind natürlich Kosten entstanden, die wir zu 100\% tragen sollen.
Inwieweit hat der Kunde aber seine WE-Prüfung vernachlässigt ?
Habt ihr ähnliche Erfahrungen ?
P.S.: Ich weiß natürlich, dass jetzt wieder ein Schlaumeier kommt und sagt: "Wenn ihr Scheisse liefert, müsst ihr auch dafür gerade stehen!"
Aber ich frage trotzdem einmal in die Runde.
Danke vorab.
Gruß
mats
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Re: Verpflichtung zur Wareneingangsprüfung? 17 years 7 months ago #18165

  • MKL_
  • MKL_'s Avatar

: Inwieweit hat der Kunde aber seine WE-Prüfung vernachlässigt ?
Also in Bezug auf "Aussuchaktion" verstehe ich jetzt, dass fehlerhafte Bauteile gefunden wurden und der Kunde daraufhin alle gelieferten Teile auf Verwendung geprüft hat und Euch nun die Kosten komplett aufdrücken will. Richtig verstanden?
Normalerweise sollte der Kunde euch aber die Möglichkeit gegen, die "verschossene" Charge selber bei Euch nachzuprüfen und ggf. nachzuarbeiten. Es ist ja gar nicht klar, ob und in wie weit da nicht entweder Bei der Montage Fehler gemacht wurden, oder ob der Kunde bereits einen "error by design" gemacht hat, woraufhin die von Euch gelieferten Bauteile nicht passen _können_!
Auf jeden Fall sollte ein vernünftiges Gespräch darüber geführt werden, wie man gemeinsam die Karre aus dem Dreck (oder auch ...die Kuh vom Eis) holt. Denn der Kunde sollte sich auch die Mühe machen wollen, seine Lieferanten zu entwickeln.
: P.S.: Ich weiß natürlich, dass jetzt wieder ein Schlaumeier kommt und sagt: "Wenn ihr Scheisse liefert, müsst ihr auch dafür gerade stehen!"
Nö, sage ich so nicht, siehe oben.
: Danke vorab.
Nicht dafür, Kommunikation ist alles!
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Re: Verpflichtung zur Wareneingangsprüfung? 17 years 7 months ago #18166

  • Vivian_
  • Vivian_'s Avatar
Hallo,
um eine umfassende Antwort geben zu können, brauche ich noch etwas Input.
Was verstehst du unter Aussuchaktion?
Wurden die fehlerhaften Teile bereits verbaut?
Ist dem Kunden durch die möglicherweise verbauten Teile weiterer Aufwand entstanden?
Versucht der Kunde euch die Kosten für die normale Wareneingangsprüfung nach HGB unterzujubeln?
Welche Posten hat er euch berechnet?
Schöne Grüße
Vivian
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Re: Verpflichtung zur Wareneingangsprüfung? 17 years 7 months ago #18167

  • ELSE
  • ELSE's Avatar

"Wenn ihr Scheisse liefert, müsst ihr auch dafür gerade stehen!"
Hahahaha, der war gut !!!!!!
MfG
ELSE
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Re: Verpflichtung zur Wareneingangsprüfung? 17 years 7 months ago #18168

  • FrankHergt_
  • FrankHergt_'s Avatar
Hallo Mats!
Wenn Du's genau wissen willst, mußt Du mit allen Begleitumständen zu Deinem Rechtsanwalt pilgern. Es gibt nach _377 HGB die Pflicht zur Wareneingangsprüfung und von daher bei Versäumnissen bei derselben auch den "Einwand der verspäteten Mängelrüge". Es gibt desweiteren aber auch "verdeckte Mängel". Soweit ich weiß, habt Ihr bei Fehler Eurerseits zuerst das Recht, selber eine Nachbesserung durchzuführen. Erst, wenn das z.B. wg. "Gefahr im Verzug" unzumutbar wäre, darf der Kunde selber sofort tätig werden. Soweit die Rechtssituation. (Ohne Gewähr, ich bin KEIN Anwalt!!!) Und der Rest ist Unternehmenspolitik.....
Schöne Grüße
Frank
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Re: Verpflichtung zur Wareneingangsprüfung? 17 years 7 months ago #18170

  • Mats
  • Mats's Avatar
hallo un dDanke für eure Antworten.
: Was verstehst du unter Aussuchaktion?
--> Einige Teile wurden von unserem Kunden bereits aufgrund des Fehlerbildes ausgesucht.

: Wurden die fehlerhaften Teile bereits verbaut?
Ja. Teilweise.
: Ist dem Kunden durch die möglicherweise verbauten Teile weiterer Aufwand entstanden?
Ja. Bisher angeblich 50 Stunden.
: Versucht der Kunde euch die Kosten für die normale Wareneingangsprüfung nach HGB unterzujubeln?
Bisher nicht. Darüber ist innerhalb dieser reklamation noch nicht gesprochen worden.
: Welche Posten hat er euch berechnet?
Bisher noch keine. Diese werden aber kommen.
Er gibt seine Kosten 1:1 ( vielleicht auch 1:1,5 ;-) )an uns weiter.

Gruß
Mats
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