Hallo Else!
Die Norm fordert keinen QMB in der Leitung, das
habe ich so nicht geschrieben!.
Die Organisation muss jedenfalls ein Leitungsmitglied benennen....um...a),b) c) sicher zu stellen.
Die Funktion des QMB (den es in der Norm so nicht gibt) kann aber auch delegiert werden, auch nach extern....(neben dem Beauftragten der Leitung!!!)
Um hier Missverständnisse aus zu schließen, sollte der Beauftragte der Leitung mit dem QMB nicht als identisch angenommen werden.
Wenn doch, dann sollte dies explizit auch so festgelegt sein. Dann ist allerdings ein Externer QMB nicht mehr möglich!!!!!
In der Selle bin ich aber mit dir einig. Ein "QMB" gehört stets in das Unternehmen. Ich kenne aber nur zu viele Firmen, hauptsächlich kleine Betriebe die einen externen Berater als "QMB" haben.
Da wird vom Beauftragten der Leitung die Aufgabe für das QMS delegiert....
...ist halt eine holprige Sache....
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