Es steht nirgendwo in der Norm, dass nicht die selbe Person erstellen, genehmigen nud freigeben darf. Doch Vier Augen sind immer besser als 2 ...
Antonymus
: Hallo,
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: das ist wohl einfach eine gute Lösung, um abzusichern, dass sowohl die inhaltlichen Dinge als auch die Konformität mit dem QM-Standard stimmen.
: Oft ist derjenige, der die Freigabe macht, nicht derjenige, der das QM-System betreut, in einigen Fällen kennt er das QMS nur flüchtig. Dann kann ein Prüfer (z.B. der QB) zwischengeschaltet werden.
: Wenn es funktiniert, können m.E. auch 2 Unterschriften reichen.