Hallo Michael!
Das mit dem Gegenlesen kann ich so nicht beurteilen. Die Feststellung des Auditors sollte alleine auf die Tatsache beruhen, dass eine Instanz ggf. zu gering sein könnte.
Zu deiner weiteren Frage nach der Normauslegung möchte ich folgendes ausführen:
Wenn ich so die vielen Fragen in den Foren durchlese, stoße ich sehr häufig auf Fragen, die nach der konkreten Forderung in der Norm suchen. Nun ist es aber so, dass die Normforderungen nur gesamtheitlich betrachtet werden sollten. Daraus resultieren komplexe Zusammenhänge und Folgerungen die abgeleitet werden können und zum Teil auch müssen.
Die Realisierung einer zweiten Prüfinstanz (dein Beispiel) zeigt schließlich einen Lösungsansatz der nicht direkt auf eine konkrete Normforderung zurück geführt werden kann, sonderen aus den koplexen Zusammenhängen der Normforderungen resultieren kann.
Aus diesem Grund kommen auch häufig ähnliche Fragen im Forum, die dann manchmal zu langwierigen Diskussionen führen können.
Ausreichende Kentnisse der Normen & Regelwerke und einiges an Praxis sind daher erforderlich, um vernünftige Interprätationen und pragmatische Lösungen zu finden.
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