Hi!
Das hängt in weiterer Folge wohl sehr stark von der zu Grunde gelegten Norm, bzw. dem Regelwerk ab.
Weiters spielen hier die kundenspezifischen Forderungen (Vertragsbestandteil) eine wesntliche Rolle.
Liegen keine besonderen Forderungen seitens Kunden vor, ist weder das Eine noch das Andere zwingend vorgeschrieben. Du kannst also vom Unterlieferanten nach deinen Vorgaben beziehen, musst weder Arbeitsanweisungen vorgeben, noch WPZ's verlangen.
Je nach eurer Anforderung wird es aber ggf. erforderlich sein, sowohl AA vor zu geben und auch WPZ's zu verlangen.
Vergiss aber nicht, dass du in jedem Fall nachweisen musst, dass die Prozesse sicher und nachvollziehbar laufen.....
und da muss man halt vielleicht doch etwas überlegen...
Systemmanager
: Müssen Unterlieferanten die Arbeitsgänge nach Vorgaben des Kunden durchführen für alle Produkte einen Erstmusterprüfbericht an den Kunden erstellen?