Hallo,
prinzipiell ist jeder gewerbliche Empfänger von Waren nach HGB dazu verpflichtet, die eingegangene Ware in angemessener Weise zu prüfen. D. h. eine angemessene Sichprobe kann abhängig von der Art der Ware sein.
Vielfach wird seitens großer OEMs versucht, sich vertraglich aus dieser Verantwortung zu stehlen und sich einfach die WE-Prüfung komplett zu sparen bzw. auf den Lieferanten zu verlagern. Derzeit gibt es jedoch keine fundierte Rechtsauffassung, dass diese Verträge vor Gericht Bestand hätten.
Bei fehlerhaften Teilen bist du zur Lieferung von Ersatz verpflichtet. Sind durch die fehlerhafte Liefererung Kosten beim Kunden entstanden, musst du Schadenfolgekosten zahlen. Diese Kosten sind jedoch vom Kunden genau zu definieren. Immer wieder gern und in z. T. enormer Höhe geforderte Fallpauschalen wurden bereits mehrfach kritisiert, Unternehmen wurden abgemahnt und es wurde vor Gericht erfolgreich gestritten.
Selbstverständlich gibt es eine Pflicht zur Schadensminderung. Stellst du fest, dass durch deinen Fehler Folgefehler und -kosten entstehen können, solltest du dringenst handeln. Die Kosten werden dir sowieso auferlegt.
Übrigens die Pflicht zur Schadensminderung gilt auch für deinen Kunden. Wenn er fehlerhafte Teile feststellt, trotzdem einbaut und anschließend einen noch größeren Schaden verursacht, muss er die Kosten dafür tragen.
Die WE-Konrolle ist vom Gesetzgeber auch als Instrument der Schadensvermeidung vorgesehen worden. Das vergisst man nur zu leicht.
Abschließend:
Bitte beachte immer, wie die Machtverhältnisse zwischen Kunde und Lieferant verteilt sind. Es wird dir wenig nützen, wenn du Recht bekommst aber anschließend ist der Kunde für immer weg.
Die Fairness ist vielen Firmen leider abhanden gekommen
Schöne Grüße
Vivian