Hallo Ihr,
mal ne Frage:
Wenn ein Arzt einer Lebensversicherung Auskunft gibt und dafür ein Honorar bezahlt wird, ist das ein Kernleistung?
Ich denke, da die Versicherung nicht gerade der Kunde ist, und diese Auskunft den eigentlichen Kunden = Patienten unter Umständen eher schadet als nutzt, ist dies keine Kernleistung. Demzufolge muss es dafür auch keine Arbeitsanweisung im QMS geben, oder?
Wie seht ihr das?
Danke und Gruß
anw