Hallo,
kurzes Feedback von jemandem, der erst vor kurzem eine PPAP Schulung "hinter sich gebracht" hatte.
Um die Weitergabe des PLP kommt man nicht drum herum, da es im Interesse des Kunden besteht, zu sehen, welche Prüfungen an seinem ( späteren ) Produkt durchgeführt werden.
Die Weitergabe der P-FMEA wurde erläutert, daß diese im 4th Edition des PPAP-Verfahrens bzws. in der Übersicht schlicht weg vergessen wurde von s = submitt auf r = upon request zu ändern.
Grundsätzlich würde ich bezgl. der P-FMEA mit dem Kunden (oder STA ) in Kontakt treten, er hat auf alle Fälle das Recht, diese "abzunehmen".
Ggfs. reicht ja auch für die Freigabeverfahren, wenn das Deckblatt der P-FMEA gesendet wird. Damit wird dem Kunden dargelegt: ja diese Forderung wurde erfüllt, aber aufgrund von Know-How,... usw. geben wir diese nicht außer Haus. Oder man vereinbart gleich einen Termin zur gemeinsamen Abnahme der P-FMEA. Mit dieser Vorgehensweise hatten wir zumindestens bis dato keine Schwierigkeiten.
mfg
Qualitöter
: Hallo,
: viele Kunden fordern FMEA & PLP als Bestandteil der Bemusterungsdokumentation. In VDA2 wird zwar gesagt dass diese Dokumente nur zur Einsicht vorgehalten werden sollen, im PPAP steht aber dass diese mitgeliefert werden müssen (Level3). Beide Dokumente beinhalten eigenlich viel know-how und sollten somit nicht nach extern.
: Wie verhält man sich am besten?
: Gruß