Ja, sollte. Die ISO habe ich auch mehr als Beispiel zitiert. Nachaudit muß nicht unbedingt sein, wenn Du einen Beleg für die Maßnahme bekommst oder es Dir einfach vor Ort noch mal ansiehst. Wir machen fast nie Nachaudits, der Zuständige meldet einfach, was er als Abstellmaßnahme getan hat, das wird eingetragen und fertig. Das echte Problem ist nie der Formalismus, sonder die Maßnahmen wirklich zu bekommen.
Schöne Grüße
Frank