: Umsatzbeteiligung wäre auch ideal...aber beispielsweise Zuwiderhandlung mit Abmahnung strafen ein falscher Weg...da fehlt das Quentchen Zuckerbrot & Peitsche...
Hallo Q, hallo Andi!
Also, unterschrieben für Arbeit durchgeführt, aber in Wirklichkeit nicht getan, ist meiner Meinung nach schon abmahnfähig. In schlichten Worten ist das nämlich Betrug. Die interessante Frage in dem Zusammenhang wäre, ob die Leute systematisch zum Betrügen erzogen worden sind. Z.B. indem man die Reinigung während der Schicht verlangt, aber eine Prämie hat, die nur auf abgelieferten Stück pro Schicht beruht. Es gibt da viele hübsche Möglichkeiten....
Schöne Grüße
Frank