Hallo zusammen,
um dem betrieblichen Arbeitsschutz gerecht zu werden, erstelle ich grad Betriebsanweisungen und frage mich, von wem diese gegengezeichnet werden sollen.
a) von der GF/ GL
b) vom QMB/ Arbeitsschutzbeauftragten
c) vom jeweiligen Bereichsleiter wo diese aushängen
d) von jedem?
d) Wäre natürlich ideal, doch sinnvoll? Wie macht Ihr das?
Kuhemmbäh