Hallo Peter!
In der Praxis ist das, was Frank sagt, auch m.M. nach o.k.
(Frank, wieso kennst du die 19011 nicht (>> entsetzt >>)??)
Es ist ja auch zu beachten, dass die 19011 keine verbindliche Forderung aus der 9001 ist, aber als Basis sicher sinvoll ist.
Demnach kannst du selbst (intern) festlegen, was ein Auditbericht beinhalten muss.
Der ausgefüllte Fragenkatalog dient der Nachweisführung und wird i.d. Regel dem Bericht nicht beigelegt sein.
Auditbericht (nach 19011) inkl. Findings sind m.M. nach o.k.
Systemmanager
: Hallo Peter!
: Ich kenne die Norm leider nicht, aber überleg' mal aus der Praxis: Du machst immer während des Audits eine Mitschrift, die auch "private" Anmerkungen und Merkpunkte enthält. Die "Opfer" erhalten immer eine nachträglich geschriebene, geglättete (und oft nachverhandelte....) Version. Wie dabei Du was nennst, ist m.E. Deine Sache.
: Schöne Grüße
: Frank