Hallo Kai,
es kommt auf die genauen vertraglichen Vereinbarungen an. Wurden zum Thema Einsatz von Leiharbeitern überhaupt vertragliche Regelungen getroffen? Auf welcher vertraglichen Basis könnte die Bundeswehr auf die Idee kommen, beim Einsatz von Leharbeitern andere Stundensätze zu verlangen?
Sind keine diesbezüglichen Regelungen getroffen worden, ist es dem Auftragnehmer überlassen, welche Mitarbeiter er einsetzt. Es könnten seine eigenen sein als auch Leiharbeiter.
Wenn die Leistung zu bestimmten Stundensätzen vereinbart ist, dann sind diese Stundensätze für beide Vertragspartner verbindlich. Er schuldet lediglich die vertraglich vereinbarte Leistung.
Wie wir jedoch aus diversen TV-Beiträgen wissen, setzt ausgerechnet die öffentliche Hand gern Subunternehmer ein, die Löhne knapp über dem Existenzminimum zahlen. Sie ist dabei nicht selten eifriger als gewinnorientierte Wirtschaftsunternehmen. Ich vermute hinter der Aktion ehr, dass die ewig klamme Bundeswehr versucht, etwas vom Extragewinn durch den Einsatz von billigeren Leiharbeitern abzustauben.
Frage deinen Vertragspartner einfach, auf welcher vertraglichen Basis seine Forderungen beruhen. Ansosten freut sich Frontal21 sicher, wenn man wieder einmal gegen Lohndumping durch die öffentliche Hand hetzen kann.
Gruß
Vivian