Wie sieht es generell aus, wenn ich z.B. speziellen QS-Kundenforderungen widerspreche (mit Nachweis) und somit beim Audit die Einhaltung dieser Forderungen nicht nachweisen kann?
Muss der Kunde erst meinen Widersprüchen zustimmen?
Oder ist der Fall für mich, mit dem Widerspruch als solcher "erledigt"?
Gruß
Frank