Hallo Q!
Dein Eifer ehrt Dich

Kann es sein, daß irgendwer irgendwas mißverstanden hat? Soweit ich's bisher im Kopf hatte, muß die Tätigkeit des Managements bewertet werden. Das dürfen die Herren (oder Damen, leider in D unwahrscheinlich...) durchaus selber. Ich nehme an, das hinzuziehen von Aufsichtsräten, Eigentümern, vielleicht Betriebsratsvorsitzenen und ähnlich illustren Persönlichkeiten wäre sinnvoll. Deine Aufgabe als Auditor sähe ich jetzt darin:
- Feststellen, ob Regeln für die Managementbewertung aufgestellt worden sind.
- Feststellen, ob das Management entsprechend bewertet worden ist bzw. sich bewertet hat.
Daß die Regeln nicht so einfach und eindeutig wie die für das Anziehen einer Verschraubung sein können, ist dabei klar.
Schöne Grüße
Frank
PS: Es sei denn, sie haben Dir explizit aufs Auge gedrückt, die Managementbewertung durchzuführen. Dann würde ich demjenigen aber noch mal klarmachen, was das heißt, bevor Du daran gehst, seinen Laden in Stückchen zu zerpflücken...