Hallo Heiner,
grundsätzlich haftest du im Rahmen deiner Vollmachten (i. A./i. V./ppa/Gesellschaftervertrag etc.). Die Grenzen (finanziell, Art der Geschäfte, Delegierbarkeit usw.) müssen klar definiert sein.
Einen weiterer Haftungsgegenstand ergibt sich aus aus sogen. leichter Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit bzw. vorsätzlicher Fahrlässigkeit. Den Grad der Fahrlässigkeit und deren Folgen klärt dann i. d. R. der Richter.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Fahrlässigkeit aufgrund Anweisung vom Chef. Ich hatte mal den Fall, dass die Eingangstür der Firma (im geleichen Gebäude wurden u. a. Aussiedler aus sozial schwachen Schichten unterrichtet)auf Anweisung des Chefs nie verschlossen wurde und ständig geöffnet war. Er war einfach zu bequem, beim Verlassen der Geschäftsräume an seinen Schlüssel zu denken. Nachdem ein Laptop eines Kunden entschwunden war, hat man versucht irgend ein Bauernopfer zu finden, was natürlich nicht gelang. In einem oder ähnlich geartetem Fall, kann dir der Chef nichts anhängen, z. B. du lieferst offensichtlich mangelhafte Ware auf Anweisung des Chefs aus und der Kunde stellt anschließend Schadenersatzforderungen.
Schöne Grüße
Vivian