Hallo Franks,
unter geistiges Eigentum versteht man z. B. vom Kunden entworfene Konstruktionspläne. Angenommen ein Produzierender Betrieb entwirft durch eine eigene Abteilung eine Fertigungsstraße. Diese läst er extern bei einem Anlagenbauer Fertigen (nach den Plänen, die der produzierende Betrieb entworfen hat). Die Pläne die jetzt beim Anlagenbauer sind, ist das geistige Eigentum des Kunden und muss vor geistigen Diebstahl geschützt werden.
Weitere Beispiele: Zeichnungen, Patente Software…
Ich hoffe das war die Antwort auf Deine Frage und hat Dir geholfen.
Gruß
Frank