Wer ist online

We have 68 guests and no members online

An-/Abmeldung

Datenbankzugriffe

 
Welcome, Guest
Username: Password: Remember me
Archiv 2006 des Forums der quality-Datenbank
  • Page:
  • 1

TOPIC: Behördliche Verantwortung - Schon mal gehört?

Behördliche Verantwortung - Schon mal gehört? 18 years 10 months ago #15318

  • Maddog
  • Maddog's Avatar
Guten Tag zusammen,
ich bin während einer Recherche auf dieses Forum aufmerksam geworden und war von der Qualität der Beiträge größtenteils beeindruckt. Daher wollte ich die Fachleute hier mal fragen, ob sie in irgendeinem Zusammenhang mit der 9001:2000 den Begriff "behördliche Verantwortung" gehört haben. Wenn ihr irgendeinen Hinweis habt, vielleicht auch auf andere Normen, wäre ich sehr dankbar.
Mit den besten Grüßen
Maddog



The administrator has disabled public write access.

Re: Behördliche Verantwortung - Schon mal gehört? 18 years 10 months ago #15328

  • Cenk_
  • Cenk_'s Avatar
Ja, das gehört unter anderem auch mit bei Qualitätsmanagement in sachen wie Umwelt, Arbeitssicherheit und Qualität kann man ein Unternehmen in Kombination Zertifizieren.
Hierbei ist zu beachten das die Anforderungen und Regeln der EU und der berufsgenossenschaften eingehalten werden.
Zum Beispiel die Erfüllung bei der Arbeitsstättenverordnung _3 der ArbstV BG (Berufsgenossenschaft) Sicherstellung von Pausenräumen und Raucherschutz.
und und und.
Der Zusammenhang ist eben das man ein Unternehmen Zusammen mit diesen Anforderungen unter einem Hut Gebracht wird.





The administrator has disabled public write access.

Re: Behördliche Verantwortung - Schon mal gehört? 18 years 10 months ago #15329

  • Frank_
  • Frank_'s Avatar
Hallo Maddog,
wenn Du unter behördlicher Verantwortung verstehst, dass ein Unternehmen gesetzliche Pflichten wie Umweltschutz und Arbeitssicherheit etc. einhält. Die ISO 9001:2000 bezieht sich nur auf die Bereiche wo Verstöße gegen behördliche Auflagen auch die Qualität des Produkts beeinflussen, nicht konform mit der Unternehmenspolitik sind oder gegen die Kundenanforderungen verstoßen. D. h. die ISO 9001:2000 hat direkt keine Auflagen, die ein Einhalten behördlicher Auflagen vorschreibt. Es würde laut ISO 9001:2000 keine Abweichung darstellen, wenn ein Unternehmen (siehe Geitl, Leitfaden für Qualitätsauditoren, 2004, S. 7) _Wassergefährdende Stoffe nicht nach den gesetzlichen Vorgaben lagert, da dies keine qualitätsbezogene sondern eine umweltrelevante Tätigkeit ist
The administrator has disabled public write access.

Re: Behördliche Verantwortung - Schon mal gehört? 18 years 10 months ago #15402

  • Vivian_
  • Vivian_'s Avatar
Hallo,
nach den Buchstaben der ISO 9001 ist diese Forderung absolut unbegründet. Für mich schaut es so aus als ob der Auditor ein nicht vorhandenes Haar in der Suppe finden wollte.
Fakt ist, die ISO 9001 fordert die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Es liegt in eurer Hoheit, wie ihr diese Forderung umsetzt.
Für die Praxis: Möchtest du euren Umweltprofi als Ansprechpartner für den Jahresabschluss des Unternehmens den Erbsenzählern des Finanzamtes aussetzen oder umgekehrt? Das geht sicher voll daneben. In der Praxis halte ich die Forderung für nicht zielführend. Es gibt in jedem Unternehmensbereich Fachleute die in ihrem Fach das Unternehmen korrekt nach außen vertreten. Diese Verantwortlichkeiten spiegeln sich i. d. R. in Vollmachten, Stellen- und Prozessbeschreibungen wider. Basta.
Schöne Grüße
Vivian



The administrator has disabled public write access.

Re: Behördliche Verantwortung - Schon mal gehört? 18 years 10 months ago #15403

  • Systemmanager_
  • Systemmanager_'s Avatar
Hi Maddog!
Da ist mir doch nach dem Urlaub dein Thread glatt durh die Lappen gegengen...

Also, ich sehe keinen direkten Zusammenhang zwischen der ISO 9001 und der Frage des Auditors.
Dennoch gibt es plausible und positive Antworten darauf:
--->(hoffentlich ist die Gesetzeslage in eurem Land ähnlich unserer, sonst stimmt das nicht!)
In jedem Unternehmen muss es einen handelsrechtlichen Geschäftsführer geben. Dieser GF ist bei Strafe dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Anforderungen, insbesondere jene, die für die MitarbeiterInnen und die Mitwelt von Belang sind, umgesetzt und eingehalten werden (Anlagenrecht, Arbeitnehmerinenschutzgesetz...).
Die Frage des Auditors kannst du hiermit eindeutig und positiv beantworten, auch wenn die 9001 dies in der Form nicht eindeutig herausstreicht.
Ein weiteres Thema kann sein, dass dieser GF Teile seiner verantwortung an MitarbeiterInnen mittels eines gültigen Vertrages abtreten kann. Das heisst, mit allen Konsequenzen, bis hin zur Gefängnisstrafe. Die trifft häufig dann zu, wenn ein Verantwortlicher für einen Standort gesucht wird. Dieser muss nicht mitglied der GF oder der Führungsebene sein.
Also auch in diesem Fall hast du eine eindeutige und positive Antwort für deinen all zu neugiereigen Auditor..
Ich hoffe, es trägt zur Aufklärung bei...

Systemmanager :-)



The administrator has disabled public write access.
  • Page:
  • 1
Time to create page: 0.209 seconds
Copyright © 2025 quality. All Rights Reserved.
Joomla! is Free Software released under the GNU General Public License.