Hi Maddog!
Da ist mir doch nach dem Urlaub dein Thread glatt durh die Lappen gegengen...
Also, ich sehe keinen direkten Zusammenhang zwischen der ISO 9001 und der Frage des Auditors.
Dennoch gibt es plausible und positive Antworten darauf:
--->(hoffentlich ist die Gesetzeslage in eurem Land ähnlich unserer, sonst stimmt das nicht!)
In jedem Unternehmen muss es einen handelsrechtlichen Geschäftsführer geben. Dieser GF ist bei Strafe dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Anforderungen, insbesondere jene, die für die MitarbeiterInnen und die Mitwelt von Belang sind, umgesetzt und eingehalten werden (Anlagenrecht, Arbeitnehmerinenschutzgesetz...).
Die Frage des Auditors kannst du hiermit eindeutig und positiv beantworten, auch wenn die 9001 dies in der Form nicht eindeutig herausstreicht.
Ein weiteres Thema kann sein, dass dieser GF Teile seiner verantwortung an MitarbeiterInnen mittels eines gültigen Vertrages abtreten kann. Das heisst, mit allen Konsequenzen, bis hin zur Gefängnisstrafe. Die trifft häufig dann zu, wenn ein Verantwortlicher für einen Standort gesucht wird. Dieser muss nicht mitglied der GF oder der Führungsebene sein.
Also auch in diesem Fall hast du eine eindeutige und positive Antwort für deinen all zu neugiereigen Auditor..
Ich hoffe, es trägt zur Aufklärung bei...
Systemmanager