Hallo US,
soweit ich mich erinnere, muß derjenige die CE-Conformität erklähren, der das Produkt "in Verkehr" bringt.
Ich weiß natürlich nicht welche Vertragsgestaltung dem Instandhaltungsauftrag zugrunde liegt, könnte mir aber vorstellen, dass genau hier eine Lösung für dein Problem zu finden ist.
Viele Grüße, Karlheinz
: Wir sind Hersteller und Lieferant für militärische Produkte.
: Wir führen im Auftrag einer anderen deutschen Fa. die Instandsetzung von Produkten durch, die i. Allgemeinen der Druckgeräte Richtlinie unterliegen. Im Speziellen läßt diese Richtlinie zu, bei militärischen Gütern die Verpflichtung auszusetzen.
: Der Endkunde in dieser Konstellation ist ein anderer Staat innerhalb der EU, der gemäß unserem Auftraggeber die CE-Kennzeichnung nicht fordert.
: Kann uns unser Auftraggeber (deutsche Fa.) von der Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung entpflichten?
: Kann uns der Endkunde (EU-Staat) von der CE-Kennzeichnung entpflichten?
: Kann uns (anderer Auftrag) ein Nicht-EU-Staat von der CE-Kennzeichnung entpflichten?
: Bei Aufträgen des deutschen Auftraggeber/Endkunden (Bund/BWB) wird die CE-Kennzeichnung gefordert und diese Forderung von uns erfüllt .
: Danke für die Antwort und mit freundlichen Grüßen