Hallo,
wenn im Zuge eines Herstellprozesses das Produktionsergebniss verifiziert werden kann, z.B. durch eine messende Prüfung muss nicht validiert werden im Sinne des Abschnittes 7.5.2.1
Ist der Hertellprozess jedoch nicht verifizierbar, also z.b Sterilisierung (wenn man danach die Packung aufmacht ist das Produkt halt nicht mehr steril) muss der Prozess VOR ERSTEM EINSATZ !! validiert werden
Gruß_
J. Lütcke