Hi, Freunde der spezifikationsgerechten Lieferung und Leistung,
in unserer Runde hatten wir keine Informationen, wieweit ein Kunde,
- der im Namen einer Lieferantenentwicklung ein Audit durchgeführt hat,
- der mit seiner diktatorischen Gewalt als Kunde den Lieferanten zu neuen Prozessen genötigt hat, natürlich gutmeinend "manche Lieferanten muß man zu ihrem GLück zwingen",
- aber mit unbedachten Nebenwirkungen den Lieferanten in den Konkurs getrieben hat,
für diese Schäden regreßpflichtg gemacht werden kann?
Haben die Gläubiger des Lieferanten noch eine Chance?
Bei der Bewertung könnte folgender Gedankengang interessant sein:
* So ein hergelaufener Trainer wie ich hat schlimmstenfalls schlechten Rat, aber keine Macht. Keiner braucht seinen schlechten Rat befolgen. Daher kann der Geber schlechten Rates auch nicht verantwortlich gemacht werden für die Schäden infolge der Anwendung seines Rats.
* Ganz anders ist das beim Großkunden. Der hat die Macht des Kunden. Wenn er "hü" sagt, muß sein Lieferant springen. Diese Macht begründet eine Verantwortlichkeit. Die Frage ist nur, welcher Rechtsanwalt ist so gewitzt, daß er die berechtigten Interessen seiner Klienten auch vom Gericht bestätigt bekommt.
Ciao
Wolfgang
P.S. Nebenbei amüsiert mich, möglicherweise ein Gegenargument gefunden zu haben gegen meine Lieblingsfeinde: Die Gurus unter den Managementlehrern, die weniger oder noch weniger durchdachte Ratschläge geben und mit ihrer Macht als Guru, als Götze, den Zuhörer bevormunden - und mit sorgloser Anwendung dieser Macht den Zuhörer zu Schäden veranlassen.
Und ich Ingenieur überziehe mein Taschenbuch für den Maschinenbau mit einem unsichtbaren Glanz, weil das Wissen darin von höchster Qualität ist und von Bevormundung kaum eine Spur.
W.