Hallo Martin,
zuallererst, erwähne besser nie wieder das ihr die Chargen nicht zweifelsfrei zuordnen könnt!
Versucht unbedingt einen Weg zu finden Materialien einwandfrei zu identifizieren oder eine Vermischung der einzelnen Chargen zu vermeiden.
Und besorg die die aktuelle Ausgabe (Jan.05) der Norm, das ehemalige Abnahmeprüfzeugniss 3.1b heißt z.B. nur noch Abnahmeprüfzeugniss nach din blabla 3.1 , die Buchstaben hintendran sind weg gefallen. Auswendig kann ich nicht sagen, aber ich glaube die aktuelle Ausgabe ist um 2 Seiten gewachsen.
Ihr solltet euch Gedanken um euer nächstes Audit machen, wenn der Auditor merkt das ihr die Chargen nicht zuordnen könnt, fällt der ins Koma ;o))
: Wir sind ein Fertiger und liefern auf Verlangen unserer Kunden Material-Abnahmeprüfzeugnisse 3.1B, die wir wiederum von unserem Stahllieferanten erhalten.
: Bekanntlich muss ein Material-Abnahmeprüfzeugnisse 3.1B zu der verarbeiteten Material-Charge zugeordnet werden. Die Zuordnung ist jedoch nicht immer einfach und es können aus verschiedensten Gründen Verwechslungen auftreten.
: Hat jemand Erfahrung, welche Folgen solche nicht mit der Material-Charge übereinstimmende Material-Abnahmeprüfzeugnisse 3.1B haben.