allo Christian,
die Rechtsabteilung hat recht.
1. Das Produkthaftungsgesetz gilt nur, wenn der Endverbraucher zu Schaden kommt und nun ein Unternehmen aus der gesamten Lieferkette auf Schadenersatz verklagt. Der Kunde kann sich irgend ein Unternehmen, welches bei der Produktion des schadenauslösenden Teiles beteiligt war, aus der Lieferkette greifen und verklagen. In aller Regel wird es den OEM treffen. Die Beweislast trägt das verklagte Unternehmen.
2. Der OEM versucht nun natürlich auf Basis des BGB seinen Schaden auf vorausgehende Lieferanten abzuwälzen.
3. Wird von euch ein 8D-Report verlangt, heist das, der Fehler ist erkannt. Es können und müssen alle Maßnahmen eingeleitet werden, um weitere Schäden bzw. Kosten zu vermeiden. Hier muss auch der OEM schnell aktiv werden. Verzögert der OEM die erforderlichen Maßnahmen und erhöht damit Kosten und Gefahren, muss er damit rechnen, dass er einen Teil der Schuld tragen muss.
Ist ein Fehler bei eurem Produkt aufgetreten und übergebt ihr dem Kunden einen 8D-Report mit der detaillierten Erklärung der Fehlerursache und der umgesetzten Maßnahmen, braucht euer Kunde bei einer Klage zur Abwälzung von Schadenersatzansprüchen keine Anstrenungen zu unternehmen, um euch als Schadenverursacher zu überführen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Richter das Beweismittel anerkennt, ist kaum günstiger zu gestalten. Ist ja auch logisch.
8D-Report ja oder nein ist letztendlich wieder eine Machtfrage zwischen Kunde und Lieferant.
Schöne Grüße
Vivian