>Hallo Forum.
Vielleicht schon häufit diskutiert - aber ich brauche hier Eure Unterstützung.
1. Verstehe ich es richtig, das ich alle Unterlagen gemäß PPAP (oder auch VDA) machen und parat haben muss (soweit zutreffend), jedoch nur die Unterlagen an den Kunden schicken muss die in der Vorlagestufe genannt sind?
2. Müssen die PPAP-Unterlagen "eingefroren" sein, das heisst müssen diese den Stand der Bemusterung eindeutig wiedersiegeln und dürfen nicht verändert werden?
2.1. Muss ich an der ProzessFMEA eindeutig den Stand der Bemusterung erkennen können?
Vielleicht sind für einige von Euch diese Punkte klar. Ich würde mich aber freuen, wenn ich hierzu viele Infos bekommen würde, da ich das "Bemusterungsverfahren" systemtechnisch prüfen und ggf. optimieren will.
Gruss
Frank L.