Hier steht doch alles: "h ttp://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l32012.htm"
"Ablauf der Frist für die Haftung: Der Geschädigte verfügt über eine Frist von drei Jahren für die Forderung nach Wiedergutmachung. Diese Frist läuft ab dem Datum, an dem er von dem Schaden, dem Fehler oder der Identität des Herstellers Kenntnis genommen hat.
Die Haftung des Herstellers erlischt mit Ablauf einer Frist von zehn Jahren nach dem Termin, an dem der Hersteller das Produkt in Verkehr gebracht hat.
Es gibt keinerlei Vertragsklausel, die es dem Hersteller gestattet, seine Haftung gegenüber dem Geschädigten einzuschränken."