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TOPIC: Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung 19 years 8 months ago #10237

  • RaumKlang_
  • RaumKlang_'s Avatar
>Hallo ich habe eine Frage zu Arbeitnehmerüberlassung.
Einfaches Beispiel:
Ich bin ich einer GbR Selbstständig und bekomme eine Anfrage von einer Firma (A), die zum Aufbau einer Bühne 6 Leute an Personal braucht. Allerdings baut diese Firma (A) die Bühne wiederum für eine dritte Firma (B) und stellt auch nur die Dienstleistungen. Das Material für diese Bühne kommt von Firma B selbst.
Wenn ich Mitarbeiter in meinem Unternehmen beschäftige, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten und ich diese nun dort tätig werden lasse spricht man von einer Arbeitnehmerüberlassung richtig?
Wie sieht das aus, wenn ich keine festen Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag und Lohnsteuerkarte dort einsetze, sondern nur Leute, die auch wiederum selbstständig sind und mir nachher einer Rechnung schreiben??
Gruß und danke schonmal im Vorraus..
Daniel



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Re: Arbeitnehmerüberlassung 19 years 8 months ago #10239

  • ELSE
  • ELSE's Avatar
Hallo Daniel,
meinst du frage ist hier Richtig ?
G
ELSE




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Re: Arbeitnehmeri__berlassung 19 years 8 months ago #10240

  • RaumKlang_
  • RaumKlang_'s Avatar
hi
: meinst du frage ist hier Richtig ?
laut dem hier:
h*tp://ww*.quality.de/lexikon/arbeitnehmerueberlassung.htm
soll die Frage in DIESES Forum hier ;-)
keine Ahnung, warum das so verlinkt ist, aber ich dachte mir "wird schon seine Richtigkeit haben!"
Grui__
Daniel





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Re: Arbeitnehmerüberlassung 19 years 8 months ago #10249

  • Vivian_
  • Vivian_'s Avatar
Hallo Daniel,
hier bist du eigentlich falsch.
Das liebe Arbeitsrecht ist kompliziert. Für Arbeitnehmerüberlassung brauchst du die Anmeldung/Zulassung über die Agentur für Arbeit.
Eine weitere Möglichkeit ist die Arbeit über Werkverträge. In der Regel schließen sogen. Ich-AG's mit ihrem Auftraggeber einen Werkvertrag. Können sie jedoch dabei die Arbeitszeit nicht selbst bestimmen und sind dem Auftraggeber weiseungsgebunden, dann sind sie nach dt. Recht Scheinselbständige.
Wenn die Sache auffliegt, können diese Mitarbeiter vom Gesetzgeber als Mitarbeiter deiner Firma definiert werden = Arbeitsverhältnis zustande gekommen. Anschließend müssen die Sozialabgaben nachträglich entrichtet werden.
... ... tausendfach praktiziert - wo kein Kläger - da kein Richter.
Gruß
Vivian



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Re: Arbeitnehmerüberlassung 19 years 8 months ago #10256

  • Heiner_
  • Heiner_'s Avatar
Hier ist er schon richtig. Der Link führt genau hierher.



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