>Hallo ich habe eine Frage zu Arbeitnehmerüberlassung.
Einfaches Beispiel:
Ich bin ich einer GbR Selbstständig und bekomme eine Anfrage von einer Firma (A), die zum Aufbau einer Bühne 6 Leute an Personal braucht. Allerdings baut diese Firma (A) die Bühne wiederum für eine dritte Firma (

und stellt auch nur die Dienstleistungen. Das Material für diese Bühne kommt von Firma B selbst.
Wenn ich Mitarbeiter in meinem Unternehmen beschäftige, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten und ich diese nun dort tätig werden lasse spricht man von einer Arbeitnehmerüberlassung richtig?
Wie sieht das aus, wenn ich keine festen Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag und Lohnsteuerkarte dort einsetze, sondern nur Leute, die auch wiederum selbstständig sind und mir nachher einer Rechnung schreiben??
Gruß und danke schonmal im Vorraus..
Daniel