Hallo liebes Forum, wer kann mir mit Infos weiterhelfen.
Zitat aus dem Schreiben vom TÜV Nord Cert
_„…..dies beinhaltet auch die Durchführung des Überwachungsaudits in 2004. Eine außerordentliche Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform und muß dann der GF zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Folgen einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich der Annahme durch die GF) wären dass mindesten die Jahresgebühr von 760€ für dieses Jahr fällig wird (AGB)……“
Der Vertrag mit dem TÜV verlängert sich jeweils um drei Jahre falls er nicht 6 Wochen zum Ende einer Vertragsseite gekündigt wird
Wer (oder kennt wen) hat ebensolche negativen Erfahrengen mit dem TÜV gemacht. Hat der TÜV ein Anrecht auf Forderungen in dieser Höhe, klagen die das ein, oder drohen sie nur.
Stephan