Hi Faruk!
Die Welt ist verrückt!
Was es nicht alles gibt... Habe ich auch noch nicht gesehen oder gehört.
Aber:
Ich denke nicht, dass eine bereits stattgefundene Rückrufaktion damit gemeint ist.
Eurer Versicherer will sicher nur wissen, dass ihr alles erforderliche mit Blick auf die Verkehrssicherungsprflicht und Produkthaftung tut. Das kann man im QMH - denke ich - so realisieren, indem man darlegt, wie man Teile prüft, wie man dafür sorgt, dass fehlerhafte Produkte nicht in den Verkehr gelangen und was man tut, wenn trotz aller Bemühungen fehlerhafte Produkte in den Verkehr gelangen (also z.B. dass die Produkte dann ohne schuldhaftes Zögern zurückgerufen werden).
Haltet im übrigen doch Rücksprache mit eurem Versicherer und fragt nach, wie er sich das vorstellt.
Viele Grüsse
Konstantin
: Hallo ,
: unser Versicherer möchte eine eventuelle Rückrufaktion im QM-Handbuch haben.
: Leider ist im Netz bzw. Qm Nachschlagewerken wenig über dieses Thema zu lesen.
: Kennt sich da jemand aus?