Die Norm sagt:
"Die oberste Leitung muss ein Leitungsmitglied benennen,"
GF = Leitungsmitglied -> ok
"das, unabhängig von anderen Verantwortungen, die Verantwortung und Befugnis hat, die Folgendes einschließen:"
Egal, was diese Person tut, hat sie auch die Verantwortung und Befugnis, folgendes zu tun?
"a)_sicherzustellen, dass die für das Qualitätsmanagementsystem erforderlichen Prozesse eingeführt, verwirklicht und aufrechterhalten werden,"
GF -> kann er
"b)_der obersten Leitung über die Leistung des Qualitätsmanagementsystems und jegliche Notwendigkeit für Verbesserungen zu berichten, und"
GF -> kann er. Aufzeichnungen müssen natürlich erstellt werden
"c)_die Förderung des Bewusstseins über die Kundenanforderungen in der gesamten Organisation sicherzustellen."
GF -> muss er.
Ergebnis: GF kann QM-B sein (ist auch in der einschlägigen DQS-Literatur so zu finden).