Hallo Holger,
ich würde dieses Produkt als Eigentum des Kunden ansehen. Das heißt, es muss gekennzeichnet, geschützt und im Falle des Verlusts der Kunde informiert werden. Das triff also genau auf den Punkt 7.5.4 der Norm zu.
Als fehlerhaftes Produkt sehe ich nur die Güter, die bis zur Auslieferung als solche erkannt werden.
Dass nach Punkt 8.3 für beide Fälle Maßnahmen ergriffen werden müssen, ist klar.
: Hallo Forum,
: eine kleine Frage bezüglich Eigentum des Kunden:
: Fällt ein von uns hergestelltes Produkt, welches zur Reparatur wieder an uns zurückgeschickt wird, unter die Anforderung aus "Eigentum des Kunden" oder fällt dies unter "Lenkung fehlerhafter Produkte"??
: Danke für die Antworten!
: Holger