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TOPIC: DIN EN 10204/Entwurf August 2000

DIN EN 10204/Entwurf August 2000 21 years 3 days ago #7642

  • Pohlmga_
  • Pohlmga_'s Avatar
Hallo Zusammen!
Ich habe gerade den Entwurf der o.g. Norm vor mir.
Wir erstellen nach der noch gültigen 10204 Werkprüfzeugnisse und Abnahmeprüfzeugnisse. Die 2.3. Zeugnisse fallen nach dem Entwurf künftig weg und aus 3.1B wird 3.1. Das verstehe ich ja noch.
Und das das "Erzeugnis" jetzt Werkstoff heißt nun gut.
Was aber ist, wenn wir als produzierender Betrieb auch zusätzlich Handelswaren vertreiben, müssen wir lt. der neuen Version die Prüfbescheinigungen unseres Hersteller unverändert (also keine eigenen Prüfbescheinigungen) an unsere Kunden weitergeben ??? Oder vestehe ich das falsch??
Ich sehe da so einige Probleme, denn das Unternehmen will auf keinen Fall, dass Kunden Rückschlüsse zu unseren Lieferanten erhalten.
Kann mir jemand mit Infos helfen?
Vielen Dank



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Re: DIN EN 10204/Entwurf August 2000 20 years 5 months ago #9024

  • Salatzki_
  • Salatzki_'s Avatar
: Hallo Zusammen!
: Ich habe gerade den Entwurf der o.g. Norm vor mir.
: Wir erstellen nach der noch gültigen 10204 Werkprüfzeugnisse und Abnahmeprüfzeugnisse. Die 2.3. Zeugnisse fallen nach dem Entwurf künftig weg und aus 3.1B wird 3.1. Das verstehe ich ja noch.
: Und das das "Erzeugnis" jetzt Werkstoff heißt nun gut.
: Was aber ist, wenn wir als produzierender Betrieb auch zusätzlich Handelswaren vertreiben, müssen wir lt. der neuen Version die Prüfbescheinigungen unseres Hersteller unverändert (also keine eigenen Prüfbescheinigungen) an unsere Kunden weitergeben ??? Oder vestehe ich das falsch??
: Ich sehe da so einige Probleme, denn das Unternehmen will auf keinen Fall, dass Kunden Rückschlüsse zu unseren Lieferanten erhalten.
: Kann mir jemand mit Infos helfen?
: Vielen Dank
Nach Kapitel 4 sind die Prüfbescheinigungen weiterzugeben. Möglichkeit den Hersteller nicht zu benennen wäre die Ausstellung eines Abnahmeprüfzeugnisses 3.2 durch Sie, in dem Sie als "vom Besteller beauftragten Sachverständigen" die "spezifischen Prüfungen" durchführen. Damit fallen bei Ihnen jedoch die Prüfkosten an. Zusätzlich verweisen Sie im Abhameprüfzeugniss darauf, dass alle Konformitätsunterlagen des Herstellers vorliegen und müssen für deren Korrektheit bürgen. Damit haben Sie das Bestätigungskriterium "den von der Fertigungsabteilung unabhängigen Sachverständigen des Herstellers" nachgewiesen.
Mit Freundlichen Grüßen.




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