Äähhhh,
hängt das nicht schwer davon ab, was DEINE FIRMA mit den Stellenbeschreibungen (und den Führungskräften) will?
Rein von der logischen Denke her haben Zielvereinbarungen in Stellenbeschreibungen natürlich nichts zu suchen, da ihr Inhalt sich jährlich ändert. Daß z.B. eine Leistungsprämie für das Erreichen von Zielvereinbarungen gezahlt wird, könnte man in die Stellenbeschreibung aufnehmen. Nützt aber wenig, wenn's nicht auch im Arbeitsvertrag steht.
Schöne Grüße
Frank