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TOPIC: Werkszeugnis nach EN 10204 3.1 B

Werkszeugnis nach EN 10204 3.1 B 21 years 1 week ago #7257

  • Lars_
  • Lars_'s Avatar
Hallo zusammen,
ich beschäftige mich zur Zeit mit den Voraussetzungen, die ein produzierendes Unternehmen erfüllen muß, um ein Werkszeugnis nach EN10204 3.1B ausstellen zu dürfen. Besonders interessiert mich dabei die Frage, wer dieses Zertifikat nun bestätigen darf. In der deutschen Fassung der Norm wird von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Werkssachverständigen gesprochen, während auf Englisch ein authorised representative of manufacturer, independent of manufacturing unit angeführt wird. Letzteres hört sich für mich im Extremfall z.B. auch nach dem Pförtner des Unternehmens an, der vom Firmenchef die Befugnis erhalten hat, die Werkszeugnisse zu unterschreiben. Da ich mir das nur sehr schwer vorstellen kann, würde ich gerne wissen, welche Voraussetzungen bzw. Qualifikationen ein Mitarbeiter erfüllen muß, damit er als Werkssachverständiger das Zertifikat bestätigen darf. Muß der Werkssachverständige vielleicht sogar durch eine unternehmensexterne Stelle ernannt oder geprüft werden?
Für Antworten auf meine Fragen oder Hinweise auf Hilfestellungen diesbezüglich im Internet wäre ich sehr dankbar.
Gruß,
Lars



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Re: Werkszeugnis nach EN 10204 3.1 B 21 years 4 days ago #7284

  • Ulrich Hesse
  • Ulrich Hesse's Avatar
: Hallo zusammen,
: ich beschäftige mich zur Zeit mit den Voraussetzungen, die ein produzierendes Unternehmen erfüllen muß, um ein Werkszeugnis nach EN10204 3.1B ausstellen zu dürfen. Besonders interessiert mich dabei die Frage, wer dieses Zertifikat nun bestätigen darf. In der deutschen Fassung der Norm wird von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Werkssachverständigen gesprochen, während auf Englisch ein authorised representative of manufacturer, independent of manufacturing unit angeführt wird. Letzteres hört sich für mich im Extremfall z.B. auch nach dem Pförtner des Unternehmens an, der vom Firmenchef die Befugnis erhalten hat, die Werkszeugnisse zu unterschreiben. Da ich mir das nur sehr schwer vorstellen kann, würde ich gerne wissen, welche Voraussetzungen bzw. Qualifikationen ein Mitarbeiter erfüllen muß, damit er als Werkssachverständiger das Zertifikat bestätigen darf. Muß der Werkssachverständige vielleicht sogar durch eine unternehmensexterne Stelle ernannt oder geprüft werden?
: Für Antworten auf meine Fragen oder Hinweise auf Hilfestellungen diesbezüglich im Internet wäre ich sehr dankbar.
: Gruß,
: Lars
Hallo Lars,
Du hast nicht ganz unrecht ! Es könnte tatsächlich der Pförtner sein. Einzige Voraussetzung ist das der Chef ihn zum Werksachverständigen ernennt und das er an der Produktentstehung nicht aktiv beteiligt ist (was bei einem Pförtner durchaus der Fall ist).
Sinnvollerweise überträgt man diese Aufgabe jemandem der die Produkt und besstenfalls auch den Herstellungsprozeß kennt !
Aber harte Vorgaben was so ein WSV können muß welche Ausbildung er hat oder ähnliches gibt es nicht.
Gruß Uli




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Re: Werkszeugnis nach EN 10204 3.1 B 20 years 10 months ago #7628

  • Marcus_
  • Marcus_'s Avatar
: : Hallo zusammen,
: : ich beschäftige mich zur Zeit mit den Voraussetzungen, die ein produzierendes Unternehmen erfüllen muß, um ein Werkszeugnis nach EN10204 3.1B ausstellen zu dürfen. Besonders interessiert mich dabei die Frage, wer dieses Zertifikat nun bestätigen darf. In der deutschen Fassung der Norm wird von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Werkssachverständigen gesprochen, während auf Englisch ein authorised representative of manufacturer, independent of manufacturing unit angeführt wird. Letzteres hört sich für mich im Extremfall z.B. auch nach dem Pförtner des Unternehmens an, der vom Firmenchef die Befugnis erhalten hat, die Werkszeugnisse zu unterschreiben. Da ich mir das nur sehr schwer vorstellen kann, würde ich gerne wissen, welche Voraussetzungen bzw. Qualifikationen ein Mitarbeiter erfüllen muß, damit er als Werkssachverständiger das Zertifikat bestätigen darf. Muß der Werkssachverständige vielleicht sogar durch eine unternehmensexterne Stelle ernannt oder geprüft werden?
: : Für Antworten auf meine Fragen oder Hinweise auf Hilfestellungen diesbezüglich im Internet wäre ich sehr dankbar.
: : Gruß,
: : Lars
: Hallo Lars,
: Du hast nicht ganz unrecht ! Es könnte tatsächlich der Pförtner sein. Einzige Voraussetzung ist das der Chef ihn zum Werksachverständigen ernennt und das er an der Produktentstehung nicht aktiv beteiligt ist (was bei einem Pförtner durchaus der Fall ist).
: Sinnvollerweise überträgt man diese Aufgabe jemandem der die Produkt und besstenfalls auch den Herstellungsprozeß kennt !
: Aber harte Vorgaben was so ein WSV können muß welche Ausbildung er hat oder ähnliches gibt es nicht.
: Gruß Uli
Hallo,
ich beschäftige mich genau mit der oben beschriebenen Norm. Leider werde ich nirgends fündig wo diese zu beziehen ist. Kann mir hier jemand helfen?
Gruß Marcus



Laserschweißen

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Werkszeugnis nach EN 10204 3.1 B 20 years 8 months ago #7883

  • Dani_
  • Dani_'s Avatar
: : : Hallo zusammen,
: : : ich beschäftige mich zur Zeit mit den Voraussetzungen, die ein produzierendes Unternehmen erfüllen muß, um ein Werkszeugnis nach EN10204 3.1B ausstellen zu dürfen. Besonders interessiert mich dabei die Frage, wer dieses Zertifikat nun bestätigen darf. In der deutschen Fassung der Norm wird von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Werkssachverständigen gesprochen, während auf Englisch ein authorised representative of manufacturer, independent of manufacturing unit angeführt wird. Letzteres hört sich für mich im Extremfall z.B. auch nach dem Pförtner des Unternehmens an, der vom Firmenchef die Befugnis erhalten hat, die Werkszeugnisse zu unterschreiben. Da ich mir das nur sehr schwer vorstellen kann, würde ich gerne wissen, welche Voraussetzungen bzw. Qualifikationen ein Mitarbeiter erfüllen muß, damit er als Werkssachverständiger das Zertifikat bestätigen darf. Muß der Werkssachverständige vielleicht sogar durch eine unternehmensexterne Stelle ernannt oder geprüft werden?
: : : Für Antworten auf meine Fragen oder Hinweise auf Hilfestellungen diesbezüglich im Internet wäre ich sehr dankbar.
: : : Gruß,
: : : Lars

: : Hallo Lars,
: : Du hast nicht ganz unrecht ! Es könnte tatsächlich der Pförtner sein. Einzige Voraussetzung ist das der Chef ihn zum Werksachverständigen ernennt und das er an der Produktentstehung nicht aktiv beteiligt ist (was bei einem Pförtner durchaus der Fall ist).
: : Sinnvollerweise überträgt man diese Aufgabe jemandem der die Produkt und besstenfalls auch den Herstellungsprozeß kennt !
: : Aber harte Vorgaben was so ein WSV können muß welche Ausbildung er hat oder ähnliches gibt es nicht.
: : Gruß Uli
: Hallo,
: ich beschäftige mich genau mit der oben beschriebenen Norm. Leider werde ich nirgends fündig wo diese zu beziehen ist. Kann mir hier jemand helfen?
: Gruß Marcus
Hallo Marcus,
Du kannst die Norm beim Beuth Verlag in Berlin beziehen. Hoffe, meine Antwort kommt nicht zu spät
Gruß,
Dani




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