Hallo,
:Im Auftrag ist vertraglich festgelegt, dass die Nicht zertifizierten UA Nehmer sich vertraglich verpflichten, sich unserem QMS zu unterwerfen.
Schreiben wir mal so rein in den Vertrag, keiner schert sich drum und alle sind's zufrieden

Ich würde das als Auftraggeber mal gerne bei Euch und den Unterauftragnehmern auditieren

Zu der durchzuführenden bzw. nicht durchzuführenden Eingangskontrolle und der Festlegung was wie qualitätszusichern ist: Wichtig ist es für den Prozess und den Auditor dass ihr selbst wisst was für euch wichtig ist, da kann keine ISO oder ähnliches helfen. Wenn Ihr das Klopapier eingangsprüft wird der Auditor breit grinsen und ganz schnell herausfinden ob ihr super penibel seid - oder eure Kernkompetenz nicht kennt. Gleiches gilt für eure Prozesse/Prozesskosten.
Für eine erste Klassifizierung reicht sicherlich ein Bachgefühl, für eine saubere, dokumentierte Bewertung solltet Ihr Euch aber schon ein paar Gedanken mehr machen.
Ich würde erstens die eingehenden Waren klassifizieren (Werkzeuge, Halbzeuge, Betriebsmittel, Handelware, etc.) und entsprechende QS-Maßnahmen festlegen.
Wenn Ihr z.B. Teile nur "durchreicht" ist's fahrlässig sich blind auf den Lieferanten zu verlassen - Euer Kunde bekommt den Schrott von euch geliefert, ihr seid zertifiziert, mit euch hat er den Vertrag geschlossen - und wird das zukünftig a) gerne wieder tun, b) den Vertrag verlängern bis er einen besseren Lieferanten gefunden hat oder c) den Vertrag kündigen und euch verklagen.
Von der gewünschten Einstufung (a, b oder c) rückwärts würde ich mir gedanken machen was wie geprüft werden muss.
Bis dann,
Ralf Schmidt