Wow Frank,
von soviel Professionalität und vieeeeel Platz darf ich nur träumen.
Für Handelspapiere gibt es gesetzliche Vorschriften, nach 6/10 Jahren nach Vertragsende ist eigentlich alles vorbei. Bei sozialversicherungsrelevanten Unterlagen gelten wohl auch 30 Jahre. Dazu ist sicher etwas im Internet zu finden, mein Empfehlungs-Link ist leider ungültig.
Produkthaftung ist ein streitbares Thema. Die Forderung für 30 Jahre kommt aus dem _ 823 BGB - Verjährungsfrist. Wichtig an diesem Paragrafen ist, der Geschädigte muss nachweisen, dass sein Eigentum, seine Rechte bzw. seine Gesundheit fahrlässig bzw. grob fahrlässig verletzt wurden. Der Geschädigte trägt die Beweislast.
Jetzt kann man seine Produkte einer Risikoanalyse unterziehen und die Entscheidung für Aufbewahrungsfristen und Aufwand an das zu vertretende Risiko knüpfen. Wenn ich ein Produkt herstelle, dass garantiert nur 15 Jahre Bestand hat, warum dann eine Archivierungsdauer von 30 Jahren? Wie groß ist z. B. das Risiko, dass sich ein Nutzer nach 20 Jahren an einem "Oltimer-Produkt" verletzt und eine unübersehbare Klagewelle nach sich zieht?
Mit welchem Dokumentenmanagementsystem arbeitet ihr? Was kostet eigentlich die dokumentenseitige Bearbeitung eines Auftrages in diesem System - Angebot - Auftrag - Auftragsbestätigung - Lieferschein - Rechnung?
Schöne Grüße