Hallo Stefan,
hier noch ein paar Erfahrungen aus der Automobilindustrie:
I. d. R. legt der Kunde die besonderen und dokumentationspflichtigen Merkmale fest - vor allem bei sicherheitsrelevanten Teilen, das können sein Verschleiß an bestimmten Anbindungspunten eines Produktes, Merkmale wie Festigkeit, maximale Verformung etc. Bei sicherheitsrelevanten Teilen trägt der Kunde ein hohes Risiko bzgl. Produkthaftung, deshalb wird er entsprechend meinen Erfahrungen dokumentationspflichtige Merkmale vorschreiben.
Bei einem anderen aus der Oberflächenbeschichtung hat der Kunde Toleranzen für die Lackstärke vorgegeben. Das die Oberfläche aber absolut makellos sein muss, hat er nicht explizit gefordert, weil vorausgesetzt. Dafür mussten intern Prüfkriterien und Bedingungen festgelegt, dokumentiert und regelmäßig überwacht werden.
Achtung:
Ich habe vor kurzem wieder den VDA-Band 1, Nachweisführung, ausgegraben. Dort ist ausgeführt, dass die "D"-Teile bei neuen Produkten in "A"-Teile zu überführen sind.
Gruß
Vivian