Hallo Frank,
Frage 1:
Im VDA-Band 2 steht:
Urheberrechtsschutz:
Das Werk einschließlichaller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des VDA-QMC unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elelektronischen Systemen.
Ich habe den Erstmusterprüfberich noch nie auf einer offiziellen VDA-Seite als kostenlosen Download gefunden. Auf den B2B-Plattformen habe ich noch nicht gesucht - wir brauchen den Bericht selbst nicht.
Ich habe den Erstmusterprüfbericht bereits häufig in leicht geänderter Form, versehen mit dem Firmenlogo unserer Kunden, gesehen. Grundsätzlich waren die Inhalte und Grundstrucktur jedoch eingehalten.
Der Erstmusterprüfbericht muss für jedes Serienteil erbracht werden - insgesamt eine aufwändige Prozedur. Für Serienteile halte ich diese für gerechtfertigt und konsequent.
Bei der Verarbeitung von zugekauften Serienteilen für sehr große Fertigungslose halte ich die Systematik als Leitfaden für gut einsetzbar. Streichen würde ich alle Teile die für die eigene Serie nicht relevant sind. Die Gestaltung bleibt deiner Fantasie und euren Erfordernissen überlassen.
Wenn das System mit den Lieferanten funktionier, warum ändern.
Schöne Grüße
Vivian