ir ordnen in unserer Firma zur Zeit die Prozesse und Anweisungen neu. Dabei stellte sich die Frage nach dem Eigentümer eines Prozesses.
Beispiel: Wir haben ca. ein halbes Dutzend (voneinander unabhängiger)Stellen, die unterschiedlichste Produkte entwickeln. Der Entwicklungsprozeß ist in einer allgemein verbindlichen Anweisung beschrieben.
Wer ist nun der Prozeßeigner? Die einzelne Entwickler, die Entwicklungsabteilungen oder der Prozeßbeschreiber? Oder vielleicht das Qualitätsmanagement? Gibt es eine Regel? Die Norm hilft da nicht viel weiter!
Gruß Lau!