Hallo,
also ich würde vorschlagen, dass im QMH jeweils der Prozessverantworltiche benannt wird und dieser, als Verantwortlicher, auch dazu vergattert wird, dass sämtliche Normen und Vorschriften eingehalten werden -was natürlich entsprechend dokumentiert werden muss.
Sollte in Einzelfällen die Qualifikation des Prozessverantwortlichen nicht ausreichen, um dieses sicherzustellen (also die Prozessfähigkeit nicht vorhanden sein), dann wird dieses als Spezialfall explizit dokumentiert und eine andere Person als Kontrollorgan bestimmt.
Sollte es sehr häufig vorkommen, dass der Prozessverantwortliche nicht in der Lage ist, diese Verantwortung zu tragen, dann wird es zeit, sich über seine Aufbauorga Gedanken zu machen und man hat ein Wunderbares Beispiel dafür, dass der KVP im eigenen Unternehmen gelebt wird.

)
Ich hoffe, geholfen zu haben,
Grüße,
Tim