Hallo Rico,
schreib in Eure Verfahrensanweisung/Arbeitsanweisung "Lenkung der Dokumente", dass jedes Vorgabedokument den Namen des Erstellers, den Dateinamen(eventuell mit Pfad, wie Martin vorschlägt) und das Speicherdatum enthält. Definiere das Speicherdatum als Revisionskennzeichen. Bei Nachweisdokumenten sollte ersichtlich sein, wer den Nachweis erzeugt hat und wann. Vorgabedokumnete wie Verfahrensanweisungen oder Zeichnungen sollten grundsätzlich einen Freigabevermerk enthalten. Selbstprüfung ist zulässig. Es kommt primär darauf an, einen Entwurf von einem gültigen Dokument unterscheiden zu können. Wenn das Zeug alles auf EDV liegt, sind dadurch manche Dinge nicht einfacher. Eventuell wird von jedem wesentlichen Dokument ein Exemlar ausgedruckt, und als Master in Papier archiviert. Gut wären auch Dokumentensammellisten mit Revisionsstand, Fundstelle und Aufbewahrungsdauer. Schön wäre auch, Verantwortlichkeiten für die Erstellung und Pflege festzulegen usw.
Gruß Wolfram