Hallo Urs,
ich kenne folgende Forderungen aus der Oberflächenbeschichtung (allerdings Lackierung):
Befinden sich die beschichteten Teile im Sichtbereich, eben Intenieur oder Außenlackierung am Fahrzeug, schreibt der Kunde i. d. R. ganz genau definierte Merkmale vor. Das sind sogen. "Dokumentationspflichtige Merkmale".
Der Kunde schreibt Schichtdicke sowie tolerierbare Abweichungen vor. Nach meiner Erfahrung darf im Sichtbereich überhaupt kein für den Endkunden sichtbarer Fehler vorliegen.
Liegen euch die o. g. dokumentationspflichtigen Merkmale nicht vor, solltet ihr euch mit eurem Kunden in Verbindung setzen. Häufig sind die Vorschriften auch direkt vom Automobilkonzern abzufordern - Werksnormen.
Von Seiten der QS 9000 gibt es die Forderung, dass Mitarbeiter nach 2 Stunden visueller Prüfung abgelöst werden müssen, also ihre Tätigkeit wechseln müssen. Eine kurze Arbeitsunterbrechung, wie 10 Min Pause, wird als nicht ausreichend bewertet! In der Praxis kann ich mir vorstellen, wenn man zwei Stunden lang hochglänzende und reflektierende Flächen hochkonzentriert prüft, sind die Augen enorm gefordert - das Auge ermüdet.
Zu den Lichtverhältnissen:
Z. B. für Rissprüfungen sind definierte Lichtverhältnisse, Leuchtmittel sowie Prüfintervalle für die eingesetzten Leuchtmittel per Norm vorgegeben. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Lichtverhältnisse bei sehr stark reflektierenden Oberflächen einen hohen Einfluss a) auf die Reflektion sowie b) auf die Belastung der Augen der Prüfer haben.
In Deutschland kann ich mir nicht vorstellen, dass es zu dem Sachverhalt keine Normen oder arbeitschutzrechtliche Vorschriften gibt: Für Normen
www.beuth.de; für Arbeitsschutz Berufsgenossenschaft oder auch Google.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße
Vivian