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TOPIC: Frage zum Qualitätsrecht

Frage zum Qualitätsrecht 21 years 7 months ago #5341

  • Achim_
  • Achim_'s Avatar
Hallo,
Folgende Situation möchte ich zur Diskussion stellen: Ein Kunde hat von seinem Lieferanten Ware angeliefert bekommen, die in den zuletzt produzierten Losen mangelhaft ist. Weil der Kunde kein FiFo umsetzt, lackiert er die zuletzt angelieferten Lose als erstes. In einem folgenden Arbeitsschritt werden die Teile verbaut und es wird festgestellt, daß ein Fehler an den Teilen dazu führt, daß diese nicht verbaubar sind.
Nun zur Frage: Der Lieferant muß natürlich für einen Ausgleich der angelieferten mangelhaften Ware aufkommen. Aber muß er auch den Wertschöpfungsschritt "Lackieren" bezahlen? Denn der Lieferant hätte den Fehler u.U. dem Kunden noch rechtzeitig mitgeteilt, wenn der Kunde FiFo umgesetzt hätte.
Hat jemand von Euch u.U. hier einen Hinweis? Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.
Achim



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Re: Frage zum Qualitätsrecht 21 years 7 months ago #5344

  • Bernhard_
  • Bernhard_'s Avatar
: Hallo,
: Folgende Situation möchte ich zur Diskussion stellen: Ein Kunde hat von seinem Lieferanten Ware angeliefert bekommen, die in den zuletzt produzierten Losen mangelhaft ist. Weil der Kunde kein FiFo umsetzt, lackiert er die zuletzt angelieferten Lose als erstes. In einem folgenden Arbeitsschritt werden die Teile verbaut und es wird festgestellt, daß ein Fehler an den Teilen dazu führt, daß diese nicht verbaubar sind.
: Nun zur Frage: Der Lieferant muß natürlich für einen Ausgleich der angelieferten mangelhaften Ware aufkommen. Aber muß er auch den Wertschöpfungsschritt "Lackieren" bezahlen? Denn der Lieferant hätte den Fehler u.U. dem Kunden noch rechtzeitig mitgeteilt, wenn der Kunde FiFo umgesetzt hätte.
: Hat jemand von Euch u.U. hier einen Hinweis? Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.
: Achim
Hi Achim!
Ich denke hier ist die zentrale Frage "Hat der Kunde ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem?" Wenn ja, muss er Fifo umsetzen! Da er das nicht getan hat, hat er meiner Meinung nach den Schaden (zumindest zum Teil) selbst verursacht.
Hat er kein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, dann dürfte trotzdem "Fifo" als Stand der Technik angesehen werden, wodurch gleiches wie oben zutrifft (meine Meinung).
Trotzdem bleibt auch hier der fade Beigeschmack "Der Kunde hat ein Recht auf fehlerfreie Lieferung!". Solche Auseinandersetzungen steigern nicht unbedingt die Kundenzufriedenheit und kann unter Umständen wesentlich teuerer werden als der durch die Lieferung eigentlich verursachte Schaden.
Alles nur meine persönliche Meinung, ich bin QM_ler und kein Jurist!
Grüße
Bernhard



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Frage zum Qualitätsrecht 21 years 7 months ago #5345

  • Achim_
  • Achim_'s Avatar
: : Hallo,
: : Folgende Situation möchte ich zur Diskussion stellen: Ein Kunde hat von seinem Lieferanten Ware angeliefert bekommen, die in den zuletzt produzierten Losen mangelhaft ist. Weil der Kunde kein FiFo umsetzt, lackiert er die zuletzt angelieferten Lose als erstes. In einem folgenden Arbeitsschritt werden die Teile verbaut und es wird festgestellt, daß ein Fehler an den Teilen dazu führt, daß diese nicht verbaubar sind.
: : Nun zur Frage: Der Lieferant muß natürlich für einen Ausgleich der angelieferten mangelhaften Ware aufkommen. Aber muß er auch den Wertschöpfungsschritt "Lackieren" bezahlen? Denn der Lieferant hätte den Fehler u.U. dem Kunden noch rechtzeitig mitgeteilt, wenn der Kunde FiFo umgesetzt hätte.
: : Hat jemand von Euch u.U. hier einen Hinweis? Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.
: : Achim
: Hi Achim!
: Ich denke hier ist die zentrale Frage "Hat der Kunde ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem?" Wenn ja, muss er Fifo umsetzen! Da er das nicht getan hat, hat er meiner Meinung nach den Schaden (zumindest zum Teil) selbst verursacht.
: Hat er kein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, dann dürfte trotzdem "Fifo" als Stand der Technik angesehen werden, wodurch gleiches wie oben zutrifft (meine Meinung).
: Trotzdem bleibt auch hier der fade Beigeschmack "Der Kunde hat ein Recht auf fehlerfreie Lieferung!". Solche Auseinandersetzungen steigern nicht unbedingt die Kundenzufriedenheit und kann unter Umständen wesentlich teuerer werden als der durch die Lieferung eigentlich verursachte Schaden.
: Alles nur meine persönliche Meinung, ich bin QM_ler und kein Jurist!
: Grüße
: Bernhard
Hi Bernhard,
vielen Dank für Deine Stellungnahme. Ich denke auch, daß der Kunde sich hier nicht völlig aus der Verantwortung nehmen kann.
Achim





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Re: Frage zum Qualitätsrecht 21 years 7 months ago #21477

  • Bernhard_
  • Bernhard_'s Avatar
: Hallo,
: Folgende Situation möchte ich zur Diskussion stellen: Ein Kunde hat von seinem Lieferanten Ware angeliefert bekommen, die in den zuletzt produzierten Losen mangelhaft ist. Weil der Kunde kein FiFo umsetzt, lackiert er die zuletzt angelieferten Lose als erstes. In einem folgenden Arbeitsschritt werden die Teile verbaut und es wird festgestellt, daß ein Fehler an den Teilen dazu führt, daß diese nicht verbaubar sind.
: Nun zur Frage: Der Lieferant muß natürlich für einen Ausgleich der angelieferten mangelhaften Ware aufkommen. Aber muß er auch den Wertschöpfungsschritt "Lackieren" bezahlen? Denn der Lieferant hätte den Fehler u.U. dem Kunden noch rechtzeitig mitgeteilt, wenn der Kunde FiFo umgesetzt hätte.
: Hat jemand von Euch u.U. hier einen Hinweis? Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.
: Achim
Hi Achim!
Ich denke hier ist die zentrale Frage "Hat der Kunde ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem?" Wenn ja, muss er Fifo umsetzen! Da er das nicht getan hat, hat er meiner Meinung nach den Schaden (zumindest zum Teil) selbst verursacht.
Hat er kein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, dann dürfte trotzdem "Fifo" als Stand der Technik angesehen werden, wodurch gleiches wie oben zutrifft (meine Meinung).
Trotzdem bleibt auch hier der fade Beigeschmack "Der Kunde hat ein Recht auf fehlerfreie Lieferung!". Solche Auseinandersetzungen steigern nicht unbedingt die Kundenzufriedenheit und kann unter Umständen wesentlich teuerer werden als der durch die Lieferung eigentlich verursachte Schaden.
Alles nur meine persönliche Meinung, ich bin QM_ler und kein Jurist!
Grüße
Bernhard



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Re: Frage zum Qualitätsrecht 21 years 7 months ago #21478

  • Achim_
  • Achim_'s Avatar
: : Hallo,
: : Folgende Situation möchte ich zur Diskussion stellen: Ein Kunde hat von seinem Lieferanten Ware angeliefert bekommen, die in den zuletzt produzierten Losen mangelhaft ist. Weil der Kunde kein FiFo umsetzt, lackiert er die zuletzt angelieferten Lose als erstes. In einem folgenden Arbeitsschritt werden die Teile verbaut und es wird festgestellt, daß ein Fehler an den Teilen dazu führt, daß diese nicht verbaubar sind.
: : Nun zur Frage: Der Lieferant muß natürlich für einen Ausgleich der angelieferten mangelhaften Ware aufkommen. Aber muß er auch den Wertschöpfungsschritt "Lackieren" bezahlen? Denn der Lieferant hätte den Fehler u.U. dem Kunden noch rechtzeitig mitgeteilt, wenn der Kunde FiFo umgesetzt hätte.
: : Hat jemand von Euch u.U. hier einen Hinweis? Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.
: : Achim
: Hi Achim!
: Ich denke hier ist die zentrale Frage "Hat der Kunde ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem?" Wenn ja, muss er Fifo umsetzen! Da er das nicht getan hat, hat er meiner Meinung nach den Schaden (zumindest zum Teil) selbst verursacht.
: Hat er kein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, dann dürfte trotzdem "Fifo" als Stand der Technik angesehen werden, wodurch gleiches wie oben zutrifft (meine Meinung).
: Trotzdem bleibt auch hier der fade Beigeschmack "Der Kunde hat ein Recht auf fehlerfreie Lieferung!". Solche Auseinandersetzungen steigern nicht unbedingt die Kundenzufriedenheit und kann unter Umständen wesentlich teuerer werden als der durch die Lieferung eigentlich verursachte Schaden.
: Alles nur meine persönliche Meinung, ich bin QM_ler und kein Jurist!
: Grüße
: Bernhard
Hi Bernhard,
vielen Dank für Deine Stellungnahme. Ich denke auch, daß der Kunde sich hier nicht völlig aus der Verantwortung nehmen kann.
Achim





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Re: Frage zum Qualitätsrecht 21 years 7 months ago #23704

  • Bernhard_
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: Hallo,
: Folgende Situation möchte ich zur Diskussion stellen: Ein Kunde hat von seinem Lieferanten Ware angeliefert bekommen, die in den zuletzt produzierten Losen mangelhaft ist. Weil der Kunde kein FiFo umsetzt, lackiert er die zuletzt angelieferten Lose als erstes. In einem folgenden Arbeitsschritt werden die Teile verbaut und es wird festgestellt, daß ein Fehler an den Teilen dazu führt, daß diese nicht verbaubar sind.
: Nun zur Frage: Der Lieferant muß natürlich für einen Ausgleich der angelieferten mangelhaften Ware aufkommen. Aber muß er auch den Wertschöpfungsschritt "Lackieren" bezahlen? Denn der Lieferant hätte den Fehler u.U. dem Kunden noch rechtzeitig mitgeteilt, wenn der Kunde FiFo umgesetzt hätte.
: Hat jemand von Euch u.U. hier einen Hinweis? Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.
: Achim
Hi Achim!
Ich denke hier ist die zentrale Frage "Hat der Kunde ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem?" Wenn ja, muss er Fifo umsetzen! Da er das nicht getan hat, hat er meiner Meinung nach den Schaden (zumindest zum Teil) selbst verursacht.
Hat er kein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, dann dürfte trotzdem "Fifo" als Stand der Technik angesehen werden, wodurch gleiches wie oben zutrifft (meine Meinung).
Trotzdem bleibt auch hier der fade Beigeschmack "Der Kunde hat ein Recht auf fehlerfreie Lieferung!". Solche Auseinandersetzungen steigern nicht unbedingt die Kundenzufriedenheit und kann unter Umständen wesentlich teuerer werden als der durch die Lieferung eigentlich verursachte Schaden.
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